Da ich im letzten Beitrag auf das Law-Blog verwiesen habe, habe ich dort ein wenig herumgestöbert und fand dort einen Artikel über das Urheberrecht im Zusammenhang mit Webseiten, der mir sehr hilfreich war. Lesenwert auch die dort herunterzuladende Präsentation zum gleichen Thema. Sie gibt Tipps, welche Teile welcher Webseiten wann und wie urheberrechtlich geschützt sind. Was die eignen Ergüsse auf dem Blog angeht, lässt sich das Fazit ziehen, dass auch ein prominent plazierter Hinweis auf das Urheberrecht vor Gericht keinen Bestand hat. Urheberrecht entsteht von allein, aber nur für bestimmte Teile bestimmten Charakters und unter bestimmten Bedingungen.
Fotoklau im Internet
Bei mir dienen solche Verweise allerdings eher der Abschreckung wahlweise argloser, dummer, raffinierter oder bösartiger Nutzer, die bei mir bevorzugt Fotos klauen – Google Images gehört zu den häufigsten Referrern meiner Besucher. Ob sie die Fotos nur anschauen oder tatsächlich klauen, weiß ich natürlich nicht (oder weiß jemand, wie man das feststellen kann?), aber ärgern tut es mich trotzdem.
Unter „Das könnte Sie auch interessieren:“ fand ich dazu noch einen „Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten„, die mir bei der Abfassung meines Impressums (mea culpa, ich hatte noch keins) gute Dienste leistete.
Impressum als Juristen-Spielwiese
Mein schrecklicher Impressums-Text, den sich eh niemand durchliest, gefällt mir überhaupt nicht, aber er vermittelt mir zumindest ein Gefühl der Absicherung. Das kann sich zwar leicht als Illusion erweisen (siehe hierzu wieder das Law-Blog), aber zumindest habe ich eine Rechtsschutzversicherung ;-(.
Im Prinzip kann man gar nicht genug über dieses Thema schreiben, weil viel zu wenige darüber auch nur ansatzweise informiert sind. Allerdings wäre ich bei Quellen zum Thema Recht und Internet, die schon gut zwei Jahre alt sind, sehr vorsichtig. Da kann sich so einiges geändert haben. Aber um mal ein Gefühl zu bekommen, ist es sicher immer noch gut.
Das habe ich auch gesehen, dass die Quelle von 2004 ist. Aber da der Law-Blog es unter der Rubrik „Highlights“ immer noch präsentiert, müsste es eigentlich immer noch gültig sein. Ich glaube auch nicht, dass sich in dem Bereich ständig etwas ändert.
Was das Abmahnen angeht, sollte sich ja bald etwas ändern, so dass wir uns wieder dem Thematischen zuwenden können, ohne uns ständig gegen Angriffe wehren zu müssen. Dass allerdings Frau Zypries beim Juristentag in Köln gefordert hat, „einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“ dürften „nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen“, ist jetzt schon 7 Monate her. Was hat sich seitdem getan? Nichts, soweit ich weiß. Die Welle rollt munter weiter.