Es geht nicht mehr, ich kann nicht mehr schweigen: Der von mir sehr geschätzte Saftblog (Firmenblog der Saftkelterei Walther aus Arnsdorf: danke für den leckeren Birnensaft, Aronia-Nektar und vor allem den unvergleichlichen Johannisbeer-Nektar!) hat sich mit seinem Widersacher geeinigt, den ich hier weder nennen noch verlinken will, da ich im Gegensatz zu ihm glaube, dass es ihm nur nützt, wenn sein Logo und die Begriffe, die sein Produkt beschreiben (was für verbale Verrenkungen!), in Blogs und anderswo in der Öffentlichkeit genannt werden.

2006 – neue Dimension der Abmahnwelle?

Viele haben über diesen Vorgang geschrieben, und ich hatte mir fest vorgenommen, meinen Saft Senf nicht auch noch dazu zu geben. Aber in einigen Jahresrückblicken von Bloggern wurde eine neue Dimension der Abmahnwelle für 2006 als prägend genannt, und vielleicht muss selbst ich mit meinen 25+einpaarZerquetschte täglichen Lesern mich allmählich vor einem Anwaltsschreiben fürchten? Sitzen vielleicht gar überall Anwälte vor dem PC und suchen bei Technorati nach dem Stichwort Abmahnwelle, um die berichtenden Blogger zur Strafe ebenfalls abzumahnen? Wohl kaum.

Es leben die O-Ringe!

Den Ausschlag für diesen Beitrag gab aber des Saftblogs abschließendes, wahrscheinlich insgesamt aber noch immer nicht letztes Posting zum Thema, genauer: die darin enthaltene Grafik, die ich äußerst gelungen finde: Es handelt sich um eine gesetzlich geschützte Abbildung von O-Ringen (Obstringen), witziger Beitrag der Werbeagentur Updesign. Das ist doch mal eine schöne, kurze und knackige Zusammenfassung, oder?

Dürfen Blogger alles?

Man kann sich natürlich darüber streiten, was eine Bloggerin darf und was nicht. Und bei manchen Blogbeiträgen wünscht man sich schon, dass der Autor sich den Text vor dem Klick auf „Veröffentlichen“ nochmal durchgelesen hätte. Aber es gibt ja zum Glück noch das Grundgesetz (siehe Arne Trautmann vom Law-Blog zur juristischen Einschätzung des vorliegenden Falls).

Dies soll meine erste, letzte und einzige Einlassung zum Thema sein. Es sei denn natürlich, es hätte jemand noch was einzuwenden ;-).