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24.
JAN
Gewissenskonflikt durch Google
Abgelegt unter Worte des Tages |
Heute kam jemand auf den Schauplatz, der bei Google “wieviel Schlafmittel zum sterben” eingegeben hatte. Au wei. Was macht man da? Ruft man die Polizei an, damit die über die IP eine Adresse ausfindig machen, dort an die Tür klopfen und eine Leiche finden? Oder zeigt die Polizei mir einen Vogel, wegen sowas anzurufen?
Mache ich mich unterlassener Hilfeleistung schuldig, wenn ich nichts tue?
Ich sehe immer diesen armen Menschen vor mir, aber es kann ja auch ganz andere Gründe haben, sowas einzugeben. Zum Beispiel: einer schreibt ein Buch über einen Selbstmörder und will erstmal die harten Fakten recherchieren. Und wieviel Prozent aller Selbstmordgedanken führen letztlich zum Versuch?
Irgendwie ist mir bei dieser Geschichte unwohl.
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24. Januar 2008 -
Google • Hilfeleistung • Hilferuf • Polizei • Selbstmord • Tabletten
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Unternehmen kannst du nichts. Der Besitzer der IP-Adresse wird zwar jetzt sechs Monate gespeichert. Aber trotzdem sind diese Daten geschützt und können nur mit Staatsanwalt und begründetem Verdacht eingesehen werden.
Und demnächst werden noch mehr Surfer mit dieser Wortgruppe auf deine Seite finden, denn du bist nun auf Platz 1 bei Google
Auch das noch! … :-(. Na ja, willkommen, ihr Lebensmüden, vielleicht kommt ihr hier auf andere Gedanken! (Nicht sehr witzig, ich weiß …).
Na gut, zumindest habe ich meinem Unwohlsein Luft gemacht und etwas Zuspruch bekommen :-).