Da ich im letzten Beitrag auf das Law-Blog verwiesen habe, habe ich dort ein wenig herumgestöbert und fand dort einen Artikel über das Urheberrecht im Zusammenhang mit Webseiten, der mir sehr hilfreich war. Lesenwert auch die dort herunterzuladende Präsentation zum gleichen Thema. Sie gibt Tipps, welche Teile welcher Webseiten wann und wie urheberrechtlich geschützt sind. Was die eignen Ergüsse auf dem Blog angeht, lässt sich das Fazit ziehen, dass auch ein prominent plazierter Hinweis auf das Urheberrecht vor Gericht keinen Bestand hat. Urheberrecht entsteht von allein, aber nur für bestimmte Teile bestimmten Charakters und unter bestimmten Bedingungen.

Fotoklau im Internet

Bei mir dienen solche Verweise allerdings eher der Abschreckung wahlweise argloser, dummer, raffinierter oder bösartiger Nutzer, die bei mir bevorzugt Fotos klauen – Google Images gehört zu den häufigsten Referrern meiner Besucher. Ob sie die Fotos nur anschauen oder tatsächlich klauen, weiß ich natürlich nicht (oder weiß jemand, wie man das feststellen kann?), aber ärgern tut es mich trotzdem.
Unter „Das könnte Sie auch interessieren:“ fand ich dazu noch einen „Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten„, die mir bei der Abfassung meines Impressums (mea culpa, ich hatte noch keins) gute Dienste leistete.

Impressum als Juristen-Spielwiese

Mein schrecklicher Impressums-Text, den sich eh niemand durchliest, gefällt mir überhaupt nicht, aber er vermittelt mir zumindest ein Gefühl der Absicherung. Das kann sich zwar leicht als Illusion erweisen (siehe hierzu wieder das Law-Blog), aber zumindest habe ich eine Rechtsschutzversicherung ;-(.